Sozialbonus

Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Ab dem Jahr 2021 wird der Anspruch auf den Sozialbonus aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten vom INPS geprüft und direkt an die Stromlieferanten übermittelt. Der Sozialbonus  wird in Form eines Rabattes über die Stromrechnung gewährt.
 

Gesundheitliche Bedürftigkeit
Die Anfrage aufgrund gesundheitlicher Bedürftigkeit ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde zu richten.



Weitere Informationen können auf der Seite der Stromregulierungsbehörde ARERA abgerufen werden: www.arera.it/bonus_sociale.htm