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Nichtmitglieder

Die Strompreise für den geschützten Markt werden von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas festgelegt.

Haushaltskunden sowie Kleinstunternehmen mit einem Stromanschluss bis zu 15 kW, die nicht Mitglied bei der EUM Genossenschaft sind und auch keinen Stromanbieter auf dem freien Markt gewählt haben, werden von der EUM Genossenschaft im Geschützten Markt beliefert. Nichtmitglieder, die als Kleinunternehmen gelten sowie Kleinstunternehmen mit einem Stromanschluss über 15 kW, die keinen Lieferanten auf dem freien Markt gewählt haben, sind dem schrittweisen Schutzdienst zugeordnet.
Der Wechsel auf den freien Markt ist einfach, kostenlos und erfordert keinen Austausch des Zählers oder eine Unterbrechung der Versorgung. Auf der Website der Stromregulierungsbehörde ARERA können die verschiedenen Stromangebote verglichen werden:

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