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Die Strompreise für den geschützten Markt werden von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas festgelegt.

Haushaltskunden, die nicht Mitglied bei der EUM Genossenschaft sind und auch keinen Stromanbieter auf dem freien Markt gewählt haben, werden noch bis zum Ende des Geschützten Marktes von der EUM Genossenschaft beliefert. Ab 01.07.2024 werden diese Kunden dem schrittweisen Schutzdienst zugeordnet.
Der Wechsel auf den freien Markt ist einfach, kostenlos und erfordert keinen Austausch des Zählers oder eine Unterbrechung der Versorgung. Auf der Website der Stromregulierungsbehörde ARERA können die verschiedenen Stromangebote verglichen werden:

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